Kinderrechte-Kongress 2018 oder: Vom Absenken gesellschaftlicher Bordsteinkanten

Verfasst von Koordinierungsstelle

Unter dem Titel „Recht auf Unterschiede – Recht auf Teilhabe. Wie Inklusion für alle Kinder und Jugendlichen gelingen kann“ hat am 13./14.09.2018 in Münster der diesjährige Kinderrechte-Kongress stattgefunden. Da durfte natürlich auch die Koordinierungsstelle nicht fehlen!

Ausgangspunkt der Tagung war die Erkenntnis, dass das große Versprechen demokratisch und rechtsstaatlich verfasster Gesellschaften ein Paradox ist: Anerkennung und Respekt für die Unterschiedlichkeit von Individuen und zugleich Gleichheit in den Teilhabechancen am wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und sozialen Leben zu gewährleisten. Bisher konnte – so die Analyse der Veranstalterinnen – dieses Versprechen nicht eingelöst werden, sind doch Konflikte um Zugänge zu und Verteilung von Ressourcen noch immer (oder mehr denn je) gesellschaftliche Realität – auch und gerade für Kinder. Die weiterhin bestehende extreme Ungleichheit der Bildungschancen, die hohe Kinderarmutsquote, das Ringen um eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderungen oder von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung machen deutlich, wie weit Anspruch und Realität auseinanderklaffen. Zugleich sind in den Arbeitsfeldern von Behindertenhilfe, Schule und Jugendhilfe ernsthafte Anstrengungen erkennbar, die skizzierten Ansprüche einer Vielfalt und Teilhabe ermöglichenden Arbeit mit und für Kinder(n), Jugendliche(n) und ihre(n) Familien einzulösen.

Diese Spannungen, Konflikte, aber auch Erfolge sollten Thema des Kinderrechte-Kongresses sein, der am ersten Tag unter der Leitfrage „Warum ist so schwer, was alle so gut finden?“ stand und sich am zweiten Tag darauf aufbauend damit beschäftigte, wie Inklusion und Teilhabe für alle Kinder trotzdem gelingen können.

Einen inhaltlich-konzeptionellen Einstieg in den ersten Tag gab Dr. Donja Amirpur von der TH Köln. In ihrem „Inklusive Kindheiten in exklusiven Strukturen? Über Vereinnahmungen und Widersprüche, Zumutungen und Auswege“ überschriebenen Vortrag beklagte sie die inflationäre Verwendung des Begriffes „Inklusion“ und den damit einhergehenden Verlust seines revolutionären Potentials. Ernst genommen habe Inklusion das Potential, Diskriminierung und exkludierend wirkende Praktiken offen zu legen und Bildungsinstitutionen genau in dieser Hinsicht einen Spiegel vorzuhalten. Dazu müssten diese allerdings bereit sein, sich den – von Amirpur „Zumutungen“ genannten – Anforderungen der Inklusion zu stellen. Eine zentrale „Zumutung“ inklusiver pädagogischer Praxis sei das Aushalten von Ungewissheit. Dazu gehöre, Nicht-Wissen als Bestandteil pädagogischen Handelns anzuerkennen und nicht zu versuchen, dieses durch die Aneignung sog. interkultureller oder sonderpädagogischer Kompetenz zu übertünchen, da dies in den meisten Fällen zu einem Abrufen dominanter Bilder führe. Dieses Plädoyer sorgte im Publikum für einige Nachfragen; manche sahen darin bereits eine Infragestellung pädagogischer Professionalität, dessen zentraler Bestandteil Wissen (über die jeweilige Zielgruppe) sei. Die Referentin stellte daraufhin klar, dass nicht sämtliche Wissensbestände zu den Akten zu legen seien; gerade Wissen über soziale Ungleichheit und diskriminierungsrelevante Merkmale sei für inklusives pädagogisches Handeln unbedingt notwendig.

Die auf den Workshop folgenden Reflexionsforen gaben Gelegenheit, das Gehörte zu diskutieren und eigene Erfahrungen mit diskriminierenden Praktiken und inklusiven „Zumutungen“ zu reflektieren.

Einen gelungenen Abschluss fand der erste Kongresstag mit dem Vortrag von Prof. Dr. Sabine Schäper von der KatHo Münster zum Thema „Teilhabe gelingt nicht ohne zu teilen – kritische Überlegungen zu einem anspruchsvollen Konzept“. Die Referentin stellte darin dar, wie weit der inklusive Anspruch (beispielsweise der UN-BRK) und die gesellschaftliche Realität in Deutschland auseinanderklaffen. Zu dieser Realität gehöre die Ambivalenz von strukturellen Teilhabebarrieren und die Individualisierung der Verantwortung von Teilhabe genauso wie die Konkurrenz im Sozialsystem und allgegenwärtige Downsizing-Effekte, also das Verschieben von Kindern mit besonderen Bedarfen an die/das jeweils „rangniedere“ Schulform oder Hilfesystem. Vor diesem Hintergrund bedeute die Beschäftigung mit Teilhabe und Inklusion auch immer, der eigenen Komplizität mit diesen exkludierenden Strukturen auf die Spur zu kommen. Solidarität sei daher ein zentraler Wert für Teilhabe; Inklusion müsse als Gegenprogramm zur Leitungsgesellschaft verstanden werden, so Schäper.

In seinen Begrüßungsworten am zweiten Kongresstag steuerte Prof. Dr. Christian Schrapper als Veranstalter der Tagung eine sehr eingängige Metapher bei: Inklusion müsse als Absenken aller Bordsteinkanten in der Gesellschaft verstanden werden. Für diejenigen, die dann noch Unterstützung bräuchten, sei die Kinder- und Jugendhilfe da. Dieses Bild wurde von Dr. Thomas Meysen (SOCLES Heidelberg) in seinem anschließenden Vortrag aufgegriffen, in dem er der Frage nachging: „Gelingt endlich die ‚Große Lösung‘? Positionen und Stand der programmatischen und rechtlichen Debatten um die Integration von Behinderten- und Jugendhilfe“. Inklusion, so Meysen, verpflichte in erster Linie zum Abbau struktureller Barrieren; individuelle Leistungen dürften nur als „Nachteilsausgleich“ dienen. Sehr anschaulich stellte Meysen die zuweilen absurd wirkenden Systemlogiken von SGB VIII und SGB XII dar, in denen Kinder je nach IQ (und anderen Merkmalen) von einem Hilfesystem zum anderen verschoben würden. Der Referent führte in den programmatischen Streit um zentrale Begrifflichkeiten (wie Erziehung, Teilhabe, Förderung und Entwicklung) ein und gab einen Einblick in den aktuellen Stand der Gesetzesreform.

In den anschließenden Perspektivforen wurden Projekte aus unterschiedlichen Handlungs- und Arbeitsfeldern vorgestellt, die Einblicke in Beispiele guter – im weitesten Sinne – inklusiver bzw. teilhabeförderlicher Praxis gaben und Anregungen für Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort beisteuerten.