Gruppe von Kindern mit einer Erzieherin. Sie sitzen im Halbkreis um ein auf dem Boden liegendes Bild. Sie schauen auf das Bild. Im Hingergrund hängen bunte Zeichnungen an der Wand.

Der aktuelle Koalitionsvertrag im Spiegel der Bildungs- und Sozialberichterstattung: Mehr Fortschritt wagen für Demokratie und Inklusion in der Kindertagesbetreuung?!

Verfasst von Laura Martin, Koordinierungsstelle

In den letzten beiden Jahren haben zahlreiche Bildungs- und Sozialberichte wichtige Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen und der Kindertagesbetreuung im Besonderen gegeben. Die wesentlichen Erkenntnisse und Befunde wurden im Rahmen der Transferkonferenz "Was es alles gibt – Kinder- und Jugendhilfe im Dickicht des Berichtswesens?!", die die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ unter Mitwirkung der Koordinierungsstelle durchgeführt hat, vorgestellt und diskutiert. Der folgende Beitrag beleuchtet, welche der für die Frühpädagogik relevanten Anregungen der aktuellen Bildungs- und Sozialberichterstattung in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aufgenommen wurden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Zielsetzungen zur Förderung von Demokratie und Inklusion.
 

Förderung der Demokratiebildung

Der 16. Kinder- und Jugendbericht (KJB) von 2020 nimmt die Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter in verschiedenen sozialen Kontexten in den Blick. Er beleuchtet in dieser Hinsicht sowohl formale als auch non-formale Bildungsräume, darunter die Kindertagesbetreuung. Dabei wird vor allem die Bedeutung der Demokratiebildung im Alltag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen herausgestellt: Die Entwicklung demokratierelevanter Kompetenzen von Kindern sei eine Bildungsaufgabe, die sich vor allem in den alltäglichen pädagogischen Interaktionssituationen zwischen dem pädagogischen Personal und den Kindern vollziehe. Die Gestaltung der Kindertagesbetreuung als Ort des alltäglichen demokratischen Lernens und (Zusammen-)Lebens, ist das zentrale Ziel des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“, des Kompetenznetzwerks „Demokratiebildung im Kindesalter“ und weiterer Projekte im frühpädagogischen Bereich, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden.

Die vielfältigen Träger, die im Rahmen dieses Bundesprogramms zur Förderung der Demokratiebildung beitragen, bräuchten laut dem 16. KJB verlässlichere Rahmenbedingungen. Diese Forderung greift der aktuelle Koalitionsvertrag insofern auf, als dass er eine Weiterführung des Bundesprogramms sowie die Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen vorsieht. Zukünftig sollen vermehrt mehrjährige Zuwendungen ausgesprochen, die Fördermodalitäten vereinfacht und die Finanzierung dauerhaft abgesichert werden. Zentral für die zukünftige Sicherung der Demokratiebildungsarbeit zivilgesellschaftlicher Akteur*innen ist zudem das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einzubringen. Jenes Gesetz wird im 16. KJB explizit vorgeschlagen, um auf Bundesebene das politische Versprechen der dauerhaften Entfristung (eines Teils) der Strukturen zur Extremismusprävention, Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung einzulösen.

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW), stellte aber auch heraus, dass der Koalitionsvertrag Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes und der Beteiligungsstrukturen in Kitas (sowie in Schule und Kinder- und Jugendhilfe) vermissen lasse (siehe DKHW-Pressemitteilung vom 24.11.2021). Zwar sollen laut Koalitionsvertrag mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt gemacht sowie selbstbestimmte Kinder- und Jugendparlamente und Beteiligungsnetzwerke gestärkt werden. Nicht erwähnt wird jedoch die notwendige Erarbeitung von (bundesweit geltenden) Qualitätskriterien für die Partizipation von Kindern, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in diesen Prozess sowie die Herausstellung der Bedeutung der Elementarbildung in diesem Bereich.
 

Stärkung der Kinderrechte

Der 16. KJB stellt außerdem heraus, dass die Kinderrechte für die (frühe) Demokratiebildung eine wesentliche Rolle spielen, indem sie ihr als Richtschnur und Rahmen dienen. So wird gefordert, dass der Alltag der Kindertagesbetreuung durch Pädagog*innen kinderrechtsbasiert gestaltet wird, indem alle Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte garantiert werden. Das Handeln des pädagogischen Personals sollte auf das professionelle Herstellen und Gestalten einer selbstverständlichen, kinderrechtsbasierten und alltäglichen Demokratieerfahrung für alle Kinder ohne Ausnahme abzielen.

Die Sachverständigenkommission des 16. KJB spricht sich dafür aus, die Kinderrechte in der 19. Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern. Dies wertet auch das DKHW als notwendig, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen (siehe Pressemitteilung vom 24.11.2021). Da das Gesetzesvorhaben hierzu in der letzten Legislaturperiode scheiterte, ist es wichtig, dass der aktuelle Koalitionsvertrag einen neuen Anlauf – maßgeblich orientiert an der UN-Kinderrechtskonvention - vorsieht. Ob das Vorhaben in der aktuellen Legislaturperiode nun doch noch durchgesetzt werden kann, ist jedoch nicht sicher: Für eine solche Grundgesetzänderung wird schließlich eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat benötigt, die die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nicht haben.

Neben diesem Gesetzesvorhaben soll laut Koalitionsvertrag auch das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ausgebaut werden. Es bleibt abzuwarten, ob damit die Empfehlung der Sachverständigenkommission des 16. KJB realisiert wird, begleitend zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für eine dauerhafte, mit finanziellen Mitteln und entsprechenden Möglichkeiten angemessen ausgestattete Monitoring-Stelle zu sorgen, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritisch begleitet. Einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Kinderrechte könnte die im Koalitionsvertrag vorgesehene Infokampagne zu den Rechten und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern leisten.
 

Förderung der Digitalisierung

Wie der UN-Kinderrechtsausschuss in seiner 25. Allgemeinen Bemerkung und die Europäische Kommission in ihrer EU-Kinderrechtsstrategie im März 2021 herausstellten, gelten die Rechte von Kindern (auch) im digitalen Umfeld. Kindern muss daher frühzeitig Medienkompetenz vermittelt werden, damit sie ihre Rechte in vollen Umfang von Anfang an wahrnehmen und gleichberechtigte Teilhabe in der (digitalen) Informationsgesellschaft erlangen können. Die Aneignung von Medienkompetenz ist jedoch auch für Eltern und (angehende) Fachkräfte notwendig, damit sie Kinder bei einer (inter-)aktiven, kreativen und reflektierten Mediennutzung im Alltag begleiten können.

Die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung für die Kindertagesbetreuung zeigte sich besonders im Zuge der Corona-Pandemie, als pädagogische Fachkräfte in den Zeiten der Kita-Schließungen und Notbetreuung den Kontakt zu vielen Kindern und Eltern oftmals nur auf digitalen Wegen aufrechterhalten konnten: Sie offenbarte auch einen Entwicklungsbedarf vieler Kindertageseinrichtungen bezüglich der IT-Ausstattung, der Anwendung digitaler Medien und der medienpädagogischen Qualifikation der Fachkräfte. Digitale Medien sind in der Kindertagesbetreuung immer noch wenig verbreitet und werden vorrangig als Kommunikations- und Organisationsmittel verwendet. Ihr Potenzial für die unmittelbare pädagogische Arbeit wird dagegen noch nicht vollständig ausgeschöpft. Bereits der Bildungsbericht von 2020 machte auf diese Defizite bezüglich der Digitalisierung in der frühkindlichen Bildung aufmerksam. Der aktuelle Koalitionsvertrag nahm nun erstmals die Förderung der Digitalisierung in der Elementarbildung auf: So sollen der Einsatz von digitalen Medien, eine bessere technische Ausstattung und die Stärkung der Medienkompetenz unterstützt werden.
 

Stärkung des Kinderschutzes

Der (zunehmende) Umgang junger Kinder mit digitalen Medien birgt neben Bildungschancen auch potentielle Risiken. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Zunahme an Meldungen von Kindeswohlgefährdungen im Zuge der Corona-Pandemie (siehe Ärzteblatt) ist der Kinderschutz, eine zentrale Säule der Kinderrechte, wichtiger denn je. Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe sind ohne Kinderschutz nicht zu denken.

Auch der 16. KJB und 9. Familienbericht von 2021 greifen das Thema Kinderschutz auf. Der 9. Familienbericht spricht sich für ein modernes Kinderschutzrecht aus, das darauf abzielt, Kinder bei Kindeswohlgefährdung zu schützen, gleichzeitig aber auch staatliche Eingriffe auf ein notwendiges Minimum zu beschränken und Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern zu achten. Zudem wird für ein weites Verständnis von Kinderschutz plädiert, bei dem auch Anstrengungen zur Prävention eingeschlossen sind. Schließlich wird herausgestellt, dass sich insbesondere Präventionskonzepte für mehrfach belastete Familien anbieten, da vor allem dort Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern vorkommen. Die Frühen Hilfen werden als wichtiger primärpräventiver Kooperationspartner im Kinderschutz hervorgehoben. In diesem Sinne ist es zu begrüßen, dass der aktuelle Koalitionsvertrag nun die Prävention und den Kinderschutz stärken will, indem u. a. die Mittel der „Stiftung Frühe Hilfen“ dynamisiert und für eine kindersensible Justiz gesorgt werden sollen.
 

Bekämpfung von Kinderarmut

Eine zentrale Voraussetzung für Inklusion ist der Kampf gegen Kinderarmut. Schließlich macht der 16. Kinder- und Jugendbericht Armut als zentralen Faktor von Ausschließung aus. Als Instrument gegen Kinderarmut schlägt der 9. Familienbericht eine Kinderabsicherung vor. Diesen Vorschlag nimmt der Koalitionsvertrag mit der Zielsetzung, eine Kindergrundsicherung einzuführen, auf: In einem Neustart der Familienförderung sollen bisherige finanzielle Unterstützungen, wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechneten und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag geben. Weiterhin soll mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden sind, Kindern ein einfacher Zugang ermöglicht werden.
 

Verbesserung der Qualität und Ausbau frühkindlicher Bildung

Um den zunehmenden Herausforderungen für die frühkindliche Bildung, wie etwa die Digitalisierung, gerecht zu werden sowie Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten, braucht es bundesweit eine Weiterentwicklung der Qualität sowie einen personellen wie institutionellen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Dies konstatieren auch der Bildungsbericht von 2020, der 16. KJB und der 9. Familienbericht. Der Kinder- und Jugendmigrationsreport von 2020 stellt einen erschwerten Zugang zur Kindertagesbetreuung für Kinder mit Migrationshintergrund heraus: Rund die Hälfte der Eltern mit Migrationshintergrund erhalten nicht den gewünschten Betreuungsplatz für ihre unter 3-jährigen Kinder. Eine zentrale Herausforderung zur besseren Erfüllung der Betreuungswünsche von Familien mit Migrationshintergrund sieht der Kinder- und Jugendmigrationsreport im weiteren Ausbau der Plätze und in der Erleichterung von Zugängen zur Kindertagesbetreuung.

Im Zeichen der von der Sozial- und Bildungsberichterstattung geforderten Qualitätsoffensive stehen die im Koalitionsvertrag verankerten Ziele das Gute-Kita-Gesetz auf Grundlage von Monitorings- und Evaluationsergebnissen fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards (bzgl. Betreuungsrelation, Sprachförderung und bedarfsgerechten Ganztagsangebot) zu überführen. Ein solches Bundesqualitätsgesetz forderten der AWO-Bundesverband und der KTK-Bundesverband sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in einem gemeinsamen Aufruf an die neue Bundesregierung und die Bundestagsparteien der aktuellen Legislaturperiode. Im Sinne der Inklusion ist auch das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ weiterzuentwickeln und zu verstetigen, zu begrüßen. Schließlich kommt der gezielten Sprachförderung in Kitas vor dem Hintergrund des stetig steigenden Anteils an Kindern mit Deutsch als Zweitsprache ein hoher Stellenwert zu, wie der Bildungsbericht von 2020 herausstellt. Der 9. Familienbericht betont ebenfalls, dass der frühen Sprachförderung eine erhöhte Aufmerksamkeit gebührt, angesichts ihrer Bedeutung für die Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und damit für die Schaffung von Chancengerechtigkeit. Das Programm „Sprach-Kitas“, das auch begleitende Elternarbeit vorsieht, habe in dieser Hinsicht einen wichtigen Impuls gesetzt und die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil im System der Kindertagesbetreuung verankert.

Zudem sieht der Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zum Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung vor: So soll der Ausbau von Kitaplätzen durch ein Investitionsprogramm erfolgen sowie die Kindertagespflege als Angebot der Kindertagesbetreuung weiterentwickelt und gefördert werden. Ferner soll ein bundeseinheitlicher Rahmen für vergütete und schuldgeldfreie Ausbildung erarbeitet, die praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut sowie der Quereinstieg und hochwertige Fortbildungsmaßnahmen gefördert werden. Neben dem Ausbau von Betreuungsplätzen wären aber auch gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund bei der Platzvergabe wichtig, wie der Kinder- und Jugendmigrationsreport von 2020 fordert.

Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass einige wichtige Impulse der Bildungs- und Sozialberichterstattung zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung sowie zur Stärkung der Rechte und Bedürfnisse von Kindern Eingang in den aktuellen Koalitionsvertrag gefunden haben. Auch wenn nicht alle Empfehlungen der Bildungs- und Sozialberichterstattung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden, bergen die verankerten Ziele das Potential die Demokratiebildung und Inklusion in der Kindertagesbetreuung zu stärken. Nun bleibt abzuwarten, wie die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben in den noch auszuarbeitenden und zu beschließenden Gesetzesentwürfen ausgestaltet und konkretisiert werden.


Über die aktuelle Bildungs- und Sozialberichterstattung können Sie sich auch in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift „FORUM Jugendhilfe“, die im Frühjahr 2022 erscheinen wird, informieren.

Weiterführende Informationen zum aktuellen Koalitionsvertrag: