Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung

Ein Beitrag zur aktuellen öffentlichen Debatte

Vor über 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Seitdem wird in Deutschland darüber diskutiert, die Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Aufgrund des aktuellen Koalitionsvertrages erleben wir hierzu wieder eine erneute Debatte. Parallel dazu übernahm Deutschland am 1. Juli 2020 für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ hat in diesem Zuge eine Online-Veranstaltung zum Thema „Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Was ist drin für die Kinderrechte?“ veranstaltet. Zudem widmet sich die aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift FORUM Jugendhilfe, die von der AGJ herausgegeben wird, den Themenschwerpunkten Kinderrechte ins Grundgesetz und Kinder von Inhaftierten. In sechs Beiträgen setzen sich die Autor*innen mit diesen Themen aus einer kinderrechtlichen Perspektive auseinander. Somit sind die Kinderrechte in Deutschland aus verschiedenen Blickwinkeln erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Auch unser Begleitprojekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ basiert wesentlich auf den in verschiedener Weise gesetzlich verankerten Kinderrechten. Kinder haben ein Recht auf hochwertige Bildung und Kindertagesbetreuung und idealerweise erfahren sie hier auch eigene Beteiligungsrechte, wie es Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht („Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen ihre Meinung frei heraus sagen und diese muss dann auch berücksichtigt werden.“). Für der Umsetzung und Vermittlung von Kinderrechten spielt die Aus- und Fortbildung von angehenden frühpädagogischen Fachkräften eine wichtige Rolle. Hierzu nimmt unser Projekt in der aktuellen Förderphase die Erzieher*innenausbildung verstärkt in den Blick. Auch unsere diesjährige digitale Fachtagung „Kindertagesbetreuung – demokratiekompetent und diversitätsbewusst durch Aus- und Fortbildung – (Neue) Konzepte, Akteur*innen und Anforderungen“ am 16./17. November hat dies zum Thema. Die Beteiligung von Eltern, die ebenfalls bedeutsam für die Verwirklichung von Kinderrechten ist, bildet einen weiteren Schwerpunkt unseres Begleitprojektes. Zudem nehmen wir in der aktuellen Projektphase den Übergang von der Kita in die Grundschule in den Blick und stellen uns dabei die Frage, wie dieser partizipativ und demokratisch im Sinne der Beteiligungsrechte von Kindern gestaltet werden kann.

Verfasst von Laura Martin