Fokusrunde 7

Rechtlicher Diskriminierungsschutz – auch für Fachkräfte!
Über die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der Kita


Referentin

Gudula Fritz, Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Kurzvita

Als juristische Referentin ist Gudula Fritz seit 2015 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschäftigt.


Inhaltsbeschreibung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung, vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften. Wer Beschäftigte in der Wahrnehmung eigener Rechte auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stärkt, sensibilisiert diese gleichzeitig im Umgang mit den Kindern und ihren Eltern. Arbeitgebende sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Beschäftigte durch geeignete Maßnahmen vor Diskriminierung zu schützen, auf die Unzulässigkeit von Diskriminierungen hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass diese unterbleiben. Arbeitgebende müssen ohne Ausnahme eine Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einrichten, an die sich Betroffene, wenn sie sich diskriminiert fühlen, wenden können. In der Realität gibt es diese Stelle in der Regel noch nicht.

In dieser Fokusrunde sollen daher die Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die Auswirkung auf das Handeln von Arbeitgebenden und Fachkräften in der Kita erörtert werden. Abhängig vom Wunsch der Teilnehmenden und von den Zeitressourcen kann ergänzend auf die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zum Schutz von Kindern und Eltern (Sorgeberechtigten) im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag mit dem Träger eingegangen werden.

Datum: 06.11.2019
Zeit: 17.00 - 18.30 Uhr
Raum: Birmingham
(Jugendgästehaus, 2. OG)

 

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