Sechs Kinder, Mädchen und Jungen, sitzen auf einer Bank für einer Backsteinwand. Die haben einander die Arme auf die Schultern gelegt und lachen in die Kamera. Alle tragen Gummistiefel.

Europäische Impulse zur Stärkung von Kinderrechten

Verfasst von Laura Martin, Koordinierungsstelle

Vor dem Hintergrund der jüngst gestarteten deutschen EU-Ratspräsidentschaft und vielversprechender EU-Initiativen, werden in diesem Beitrag aktuelle europäische Vorhaben zur Förderung von Kinderrechten vorgestellt. Mit Hinblick auf das Recht von Kindern auf frühkindliche Bildung und Betreuung sind die kommenden sechs Monate auch für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung von Bedeutung.

Mit der 1989 verabschiedeten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (United Nations - UN) wurden Kinderrechte erstmalig völkerrechtlich verbindlich und Kinder zu eigenständigen Träger*innen von Rechten. Dies war ein historischer Meilenstein, der versprach Kindern - unabhängig ihrer Herkunft - Rechte auf Schutz, Gesundheit, Bildung und Beteiligung zu sichern.

Wie weit dieser rechtliche Anspruch jedoch teilweise noch von der Lebenswirklichkeit von Kindern abweicht, wird aktuell besonders durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere in den von der Krise stark betroffenen Familien, deutlich. Die Verbreitung des Coronavirus erschwert den bisher schleppend verlaufenden Kampf gegen Kinderarbeit, Kinderarmut und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Handlungsbedarf zur Stärkung von Kinderrechten zeigte sich auch besonders eindrücklich anhand der eklatanten Notlage von minderjährigen Geflüchteten in Griechenland und an der griechisch-türkischen Grenze.

Vor diesem Hintergrund forderte die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) in einem Zwischenruf vom 13. März die Europäische Union (EU) und die deutsche Bundesregierung auf, ihrer mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention einhergehenden Verantwortung gerecht zu werden und geflüchteten Kindern sowie Jugendlichen den ihnen zustehenden Schutz zu gewähren. Im Kontext der beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft erneuerte die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert in einem Kommentar diesen Appell im Rahmen einer Online-Veranstaltung, organisiert von der AGJ in Kooperation mit der National Coalition Deutschland:

Die Glaubwürdigkeit und Legitimation Europas sind abhängig von dem Umgang mit jungen Geflüchteten.

Zudem forderten 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen in einem gemeinsamen offenen Brief zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 25. März, dass die Rechte von Kindern bei einer Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik gewahrt werden müssen.

Neben dem reformbedürftigen europäischen Asylsystem, ist die Corona-Krise und die Bewältigung ihrer Auswirkungen ein zentrales Leitthema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Auch vor diesem Hintergrund wurden Kinderrechte in der Welt zu einem Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ernannt mit Vorhaben wie dem europäischen Lieferkettengesetz: Bundesentwicklungsminister Gerd Müller stellte dieses geplante Gesetz zur Eindämmung von Kinderarbeit und sexueller Ausbeutung anlässlich des Internationalen Tages gegen Kinderarbeit am 12. Juni vor.

Die Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fokussieren sich vor allem auf das Thema Jugend und sind hierbei eng an den drei Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 orientiert (Beteiligen, Begegnen, Befähigen). Gleichzeitig setzt das BMFSFJ aber auch die Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen auf seine Agenda. Die Bekämpfung von Kinderarmut war bereits Gegenstand des Treffens im Hinblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und dem Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, im letzten Jahr.

Damit knüpft die deutsche Ratspräsidentschaft an bereits vorhandene Bemühungen der EU-Institutionen an, Kinderrechte zu stärken und zu wahren. Zwar liegt die Kompetenz für Entscheidungen im Bereich der Sozialpolitik vorrangig bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten, dennoch hat auch die EU Möglichkeiten in diesem Bereich tätig zu werden.

Eine zentrale Initiative der EU in dieser Hinsicht ist die sogenannte EU-Kindergarantie der Europäischen Kommission. Der neue EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, setzt sich für diese Europäische Kindergarantie ein, die einen gleichwertigen Zugang von allen Kindern und Jugendlichen zu fünf grundlegenden Bereichen gewährleisten soll:
 

  • hochwertige Gesundheitsversorgung
  • hochwertige Bildung, einschließlich frühkindliche Bildung
  • hochwertige Kinderbetreuung, einschließlich frühkindliche Betreuung
  • angemessene Ernährung
  • menschenwürdige Unterkunft

Die EU-Kindergarantie, deren Implementation bereits 2015 vom Europäischen Parlament angeregt worden war, widmet sich der Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung von Kindern. Im März dieses Jahres wurde der Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie zur Kindergarantie veröffentlicht. Diese Studie, die auch eine Konsultation beinhaltete, wurde von der Kommission auf Ersuchen des Parlamentes hin als vorbereitende Maßnahme zur Implementation der Kindergarantie in Auftrag gegeben. Sie sollte die Umsetzungsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten und Ansätze für künftige Maßnahmen aufzeigen. Bereits der im Januar 2020 erschienene Zwischenbericht bilanziert u.a. mit diesen Schlussfolgerungen, dass eine Umsetzung der Kindergarantie notwendig und möglich ist:
 

  • Der Zugang zu den fünf grundlegenden Bereichen muss verbessert und kann grundsätzlich für alle Kinder garantiert werden.
  • Besondere Unterstützung hierfür bedürfen stark benachteiligte Kinder.
  • Der teilweise fehlende Zugang verstößt gegen die UN-Kinderrechte.
  • Der Zugang muss inklusiv und die Angebote der Bereiche von hoher Qualität sein.
  • Zusätzlich sind gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarmut und Partizipationsrechte nötig.
  • Die grundsätzliche Verantwortung zur Sicherstellung des Zugangs obliegt den Mitgliedsstaaten, die EU kann aber unterstützende Maßnahmen durchführen.
  • Förderprogramme und Finanzmittel der EU sollten gezielt eingesetzt werden, um den Zugang zu unterstützen und Kinderrechte in ganz Europa durchsetzen zu können.

Die Europäische Kindergarantie wird entsprechend in der Planung des neuen EU-Haushalts berücksichtigt. Der Entwurf für den zukünftigen Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sieht vor, dass die ESF+-Mittel auch für die Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu einer hochwertigen, segregationsfreien und inklusiven Bildung, einschließlich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (2019 veröffentlichte die Kommission eine Studie zu Schlüsselzahlen zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in Europa) verwendet werden sollen. Derzeit wird über die Finanzierung der EU-Kindergarantie im Rahmen der Verhandlungen zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) diskutiert. Ein Abschluss der Verhandlungen ist in der Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu erwarten. Die EU-Kindergarantie soll gemäß dem Arbeitsprogramm der Kommission im nächsten Jahr beschlossen werden.

Die EU-Kindergarantie war auch Gesprächsgegenstand beim Empfang des EU-Kommissars Nicolas Schmit im BMFSFJ Anfang dieses Jahres.

Eine weitere wichtige europäische Initiative ist die von der Europäischen Kommission angekündigte Entwicklung einer umfassenden EU-Kinderrechtestrategie für den Zeitraum 2021-24 unter Einbindung der Zivilgesellschaft sowie von Kindern und Jugendlichen.

Die Zivilgesellschaft brachte sich schon im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 zu diesem Thema ein: Verschiedene Kinderrechtsorganisationen organisierten die europaweite Kampagne „#VoteforChildren“, mit der sie sich dafür einsetzten, dass die EU-Kandidat*innen sich als „Child Rights Champions“ vor und nach der Wahl für eine kinderrechtebasierte Politik engagieren. Das europäische Netzwerk Eurochild war zentraler Unterstützer und Koordinator dieser Kampagne.

Die von der Kommission nun lancierte Kinderrechtestrategie soll den Rahmen für zukünftige EU-Maßnahmen zur besseren Förderung und Wahrung der Kinderrechte bilden. Sie wird eine Reihe von Maßnahmen unter anderem in folgenden Bereichen umfassen:
 

  • die Rechte von stark gefährdeten Kindern
  • Kinderrechte im digitalen Zeitalter
  • die Prävention und Bekämpfung von Gewalt
  • die Förderung einer am Kindeswohl orientierten Justiz

Die Strategie soll auch Empfehlungen für Maßnahmen anderer EU-Institutionen, EU-Länder und Interessengruppen enthalten.

Vom 1. September bis 8. Dezember 2020, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, findet eine öffentliche Konsultation zur EU-Kinderrechtestrategie für Akteur*innen der Zivilgesellschaft auf der Internetseite der Kommission zur Entwicklung der Strategie statt. Das Netzwerk europäischer Kinderrechtsorganisationen Eurochild führt zudem im Auftrag der Europäischen Kommission derzeit eine Umfrage mit Kindern und Jugendlichen zur Kinderrechte-Strategie durch, um von ihnen zu erfahren, inwiefern sie ihre Rechte wahrnehmen können. Die Ergebnisse sollen in die Ausarbeitung der EU-Kinderrechte-Strategie und EU-Kindergarantie einfließen. Die Teilnahme an der Befragung, die Kinder auch mithilfe von Erwachsenen ausfüllen können, ist bis 30. Oktober möglich.

Nach dem bisherigen Fahrplan wird die EU-Kinderrechtestrategie schließlich im ersten Quartal 2021 von der Kommission dem Parlament zum Beschluss vorgelegt. Zwar ist nicht sicher, ob diese Zeitschiene durch die Corona-Pandemie eingehalten werden kann, doch wurde gerade in dieser Krise die Bedeutung von Kinderrechten besonders deutlich.

Das BMFSFJ begrüßt die EU-Kindergarantie und EU-Kinderrechte-Strategie und möchte die gesellschaftliche Diskussion dazu begleiten, wie es der Seite des BMFSFJ zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu entnehmen ist. In Hinblick auf die EU-Kinderrechte-Strategie appellierte das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) jüngst an die Bundesregierung, sich in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine bessere Umsetzung der bestehenden EU-Kinderrechteagenda zu engagieren und die Entwicklung der Kinderrechtestrategie zu forcieren.

Neben diesen Initiativen, kann die EU auch durch die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung von Kinderrechten beitragen: Die Bekämpfung von Kinderarmut ist nun zum ersten Mal Gegenstand der Kohäsionspolitik, der wichtigsten Investitionspolitik der EU, geworden: Laut dem überarbeiteten Vorschlag für den nächsten langfristigen EU-Haushalt soll Unterstützung für Maßnahmen gegen Kinderarmut im Rahmen des oben genannten Förderprogramms ESF+, das ein bedeutender Bestandteil der EU-Kohäsionspolitik ist, gewährt werden: Damit in der Post-Corona-Zeit kein Kind zurückgelassen wird und die EU-Kindergarantie umgesetzt wird, sollen die Mitgliedstaaten mindestens fünf Prozent ihrer ESF+-Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut aufwenden.

Diese Initiativen und Maßnahmen sind eingebettet in das allgemeine rechtliche Fundament der EU: Der Schutz und die Förderung von Kinderrechten gehören schließlich zu den zentralen Zielen der EU. Alle politischen Entscheidungen und Maßnahmen, von denen Kinder betroffen sind, müssen derart ausgestaltet, umgesetzt und überwacht werden, dass sie das Kindeswohl bestmöglich berücksichtigen. So sehen es der Vertrag über die Europäische Union (vgl. Artikel 3 Absatz 3) und die Mitteilung der Kommission für ihr Engagement zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte vor. Auf diese Mitteilung von 2006 geht auch die EU-Kinderrechtsstrategie zurück.

Die Rechte von Kindern, etwa auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, sind zudem in der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 24) verankert. Mit der Grundrechtecharta und diversen Rechtsakten wie der EU-Aufnahmerichtlinie, die vor allem in Bezug auf Geflüchtete relevant ist, verpflichtet die EU auch ihre Mitgliedstaaten, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 23, Absatz 1).

Im Jahr 2011 wurde ferner von der EU-Kommission eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes auf den Weg gebracht. Diese Agenda beinhaltete eine Reihe an konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und Stärkung von Kinderrechten.

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung im Besonderen wurde zudem von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zu einem der zentralen sozialen Rechte der europäischen Bürger*innen erklärt. In den 20 Kernprinzipien der Europäischen Säule sozialer Rechte steht mit Geltung für alle Kinder in den EU-Mitgliedstaaten:

Kinder haben Recht auf hochwertige, bezahlbare frühkindliche Bildung und Betreuung.

Zudem geht aus der Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) hervor, dass frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung als Grundstein für ein erfolgreiches lebenslanges Lernen in Europa angesehen wird.

Im Mai 2019 wurde außerdem eine Empfehlung des Rates der EU zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) angenommen, in der die möglichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten hierfür aufgeführt werden. Darüber hinaus wurde von der Arbeitsgruppe für Frühkindliche Bildung und Betreuung unter der Schirmherrschaft der Kommission der EU-Qualitätsrahmen für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung erarbeitet. Diese Empfehlung teilt das Konzept von hochwertigen Angeboten für FBEE in die Bereiche Zugang, Personal, Lehrplan, Monitoring und Evaluation sowie Steuerung und Finanzierung.

Neben der EU setzt sich auch der Europarat für die Stärkung von Kinderrechten, insbesondere von Geflüchteten, ein: In der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2016-2021) stellt der Europarat Migration und Flucht als eine zentrale Herausforderung für die Implementierung von Kinderrechten heraus, da geflüchtete Kinder zu den vulnerabelsten Gruppen Europas gehörten. In seiner Strategie bemängelt der Europarat, dass der Grundsatz des Kindeswohls in den nationalen Asyl- und Einwanderungsverfahren zu oft vernachlässigt werde. Vor diesem Hintergrund identifizierte der Europarat vier relevante Arbeitsbereiche für die Sicherung der Rechte geflüchteter Kinder: Chancengleichheit, Partizipation, Gewaltfreiheit und Zugang zur digitalen Welt. Ab November dieses Jahres wird Deutschland auch den Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates übernehmen.

Mehr Informationen zum Thema Kinderrechte (in Europa) finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten: