29. Juni 2023  · 11:00
Tagung  ·  Kinderrechte
BAG Kinderinteressen e.V.

Zweitägige Fachtagung der BAG Kinderinteressen e.V.: Kinderrechte kommunal - Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis

Stuttgart

Seit 1992 ist die Prüfung des Kindeswohls nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention bindend für das bundesdeutsche kommunale Handeln. Doch bis heute ist dieser Rechtsanspruch weitgehend unbekannt. Es besteht ein großes Defizit in der kommunalen Praxis.

Die BAG Kinderinteressen e.V. lädt deshalb in Kooperation mit der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte und der Stadt Stuttgart zu einer zweitägigen Fachtagung ein. Unter dem Titel „Kinderrechte kommunal. Die Kindeswohlprüfung in der kommunalen Praxis“ vermittelt die Tagung Wissen über die rechtssichere Anwendung des Kindeswohlvorrangs und erläutert an Praxisbeispielen seine Anwendung. Kommunen haben im Rahmen der angebotenen Workshops Gelegenheit, aktuelle Projekte vorzustellen und mit Expert*innen zur Kindeswohlprüfung zu diskutieren. Während der gesamten Fachtagung findet eine Konsultation der Monitoringstelle statt.

Zeit: Donnerstag, 29.06 und Freitag, 30.06.2023 | ganztägig
Ort: Rathaus der Stadt Stuttgart | Marktplatz 1 | 70173 Stuttgart

Die Veranstaltung richtet sich an kommunale und politische Vertreter*innen, Kinder- und Jugendbeauftragte und alle Interessierten.

Die Teilnahmegebühr beträgt 55€ (1 Tag) bzw. 70€ (2 Tage) für Mitglieder und 60€ (1 Tag) bzw. 80€ (2 Tage) für Tagungsgäste. Ausführliche Informationen zur Veranstaltung, den Workshops und dem Abendprogramm finden Sie hier und hier.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

BAG Fachtagung 2023_Kinderrechte kommunal_Programm.pdf