Workshop 6

Rechte haben - Rechte (er-)leben!
#kita #kinderrechte # partizipation #beschwerde


Referierende

Claudia Kittel, Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention
Marc Köster, Paritätischer Gesamtverband
Sabine Radtke, Der Paritätische Berlin


Kurzvita

Claudia Kittel ist Diplom-Erziehungswissenschaftlerin und leitet seit 2015 die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Sie war zuletzt Sprecherin der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. für die sie seit 2003 die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention aus Perspektive der Zivilgesellschaft im Blick hatte.

Sabine Radtke ist Referentin für Kinder und Kindertagesstätten beim Paritätischen Berlin und Multiplikatorin des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie“. Sie hat langjährige Erfahrung als Erzieherin in Kita und Hort,Kita-Leitung und Fachberatung

Marc Köster ist Diplom-Erziehungswissenschaftler und seit 2018 Referent beim Paritätischen Gesamtverband. Zuvor war er viele Jahre Fraktionsreferent für Kinder, Jugend und Familie im Deutschen Bundestag und davor Referatsleiter für Partizipation und Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk e. V.


Inhaltsangabe

Der Paritätische Gesamtverband gibt anhand von zwei Themen einen kurzen Einblick in sein Informations-  und Qualifizierungsangebot.

1. Kinder haben ein Recht auf Gehör und Berücksichtigung ihrer Meinung in allen(!) sie betreffenden Angelegenheiten, so schreibt es die UN-Kinderrechtskonvention vor. Dass dieses grundsätzliche "Kinder-Menschenrecht" ohne Altersbegrenzung gilt und Kinder auch nicht erst erläutern müssen, warum eine Angelegenheit sie betrifft, dazu gibt es klare Vorgaben in der Konvention und den dazugehörigen Kommentaren. Diese werden im Input erläutert und vermittelt. Deutschland ist verpflichtet, dieses Recht von Kindern zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Insbesondere in der Bildung, Erziehung und Betreuung. Hier fordert die Konvention kindgerechte Informationen und einrichtungsinterne  Beteiligungs- und Beschwerde-Verfahren. Im Rahmen des Inputs werden beispielhaft Methoden vermittelt, wie ein erster Einstieg in die Verwirklichung eines solchen Verfahrens aussehen kann, damit Kindern und deren Eltern der Zugang zu ihren Rechten erleichtert wird.
2. Auch, sich zu beschweren ist ein Kinderrecht und sollte eigentlich selbstverständlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit sein. Dass Kindern Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden, ist in Kitas inzwischen zu einem anerkannten pädagogischen Standard geworden. Partizipation ist aber gleichzeitig auch eine notwendige Voraussetzung für den Schutz von Kindern in Kitas.

Zu den Themen gibt es viele Erklärfilme, die exemplarisch vorgestellt werden.

Datum: 07.11.2019
Zeit: 10.30 - 12.00 Uhr
Raum: Wien
(Jugendgästehaus, UG)

 

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